Personenbezeichnungen und per­so­nen­be­zo­ge­ne Hauptwörter

Um die Lesefreundlichkeit der Website zu ver­bes­sern, wird an eini­gen Stellen bei Personenbezeichnungen und per­so­nen­be­zo­ge­nen Hauptwörtern aus­schließ­lich die männ­li­che Form ver­wen­det. Im Sinne der Gleichbehandlung gel­ten ent­spre­chen­de Begriffe grund­sätz­lich für alle Geschlechter. Die ver­kürz­te Sprachform beinhal­tet also kei­ne Wertung, son­dern hat ledig­lich redak­tio­nel­le Gründe.